
Förderung
Wer seine Haustür erneuert, kann von verschiedenen staatlichen Förderungen profitieren. Grundlage ist vor allem das Einkommensteuergesetz (§ 35c EStG), das eine Steuerermäßigung von bis zu 20 % für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden vorsieht – dazu zählt auch der Austausch einer alten Haustür gegen eine moderne, wärmegedämmte Tür. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und durch ein Fachunternehmen ausgeführt wird.
Darüber hinaus fördern auch Programme der KfW und des BAFA bestimmte Sanierungsvorhaben, wenn sie Teil eines umfassenderen energetischen Konzepts sind. Ob Steuerbonus oder Zuschuss – wir helfen Ihnen, die passende Förderung zu finden, begleiten bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass Ihre neue Holzhaustür nicht nur optisch, sondern auch finanziell überzeugt.
Weiterführende Links
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
